( § 531 ABGB , § 594 ABGB , § 816 ABGB , § 80 AußStrG ) Im Verlassenschaftsverfahren kann über die Wirksamkeit der Ernennung zum Testamentsvollstrecker, die in einer letztwilligen Verfügung des Erblassers enthalten ist, entschieden werden.
( § 531 ABGB , § 594 ABGB , § 816 ABGB , § 80 AußStrG ) Im Verlassenschaftsverfahren kann über die Wirksamkeit der Ernennung zum Testamentsvollstrecker, die in einer letztwilligen Verfügung des Erblassers enthalten ist, entschieden werden.
