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Internationale Zuständigkeit für Unterhaltsvorschüsse bei Auslandsaufenthalt des Kindes

INTERNATIONALZRInfo 2004/021 Heft 1 v. 22.1.2004

( § 2 Abs 1 UVG , Art 73 VO (EWG) 1408/71 , § 110 Abs 1 JN ) Entgegen § 2 Abs 1 UVG hat ein Kind, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hat, dessen zu Unterhaltszahlungen verpflichteter Elternteil jedoch ein in Österreich beschäftigter oder arbeitsloser EU-Bürger ist, Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse. Für den Antrag auf Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse besteht unabhängig von Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsort des Kindes die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte.

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