( § 2 Abs 1 UVG , Art 73 VO (EWG) 1408/71 , § 110 Abs 1 JN ) Entgegen § 2 Abs 1 UVG hat ein Kind, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hat, dessen zu Unterhaltszahlungen verpflichteter Elternteil jedoch ein in Österreich beschäftigter oder arbeitsloser EU-Bürger ist, Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse. Für den Antrag auf Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse besteht unabhängig von Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsort des Kindes die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte.

