Mit dem Adoptionsrechts-ÄnderungsG 2004 (Stand: Ministerialentwurf 7. 1. 2004, 121/ME 22. GP), das Änderungen des ABGB und des IPRG vorsieht, soll die Umgehung des Fremdenrechts durch Adoptionen verhindert werden. Bei der Adoption volljähriger fremder Staatsangehöriger soll zusätzlich zum österreichischen Recht das Heimatrecht des Wahlkindes anwendbar sein. Die Adoption Volljähriger wird allgemein an engere Voraussetzungen gebunden; statt eines gerechtfertigten Anliegens ist das Bestehen eines engen Eltern-Kind-Verhältnisses notwendig (als Indiz dafür gilt eine fünfjährige häusliche Gemeinschaft). Das Gesetz soll am 1. 7. 2004 in Kraft treten.

