( § 9 MRG ) Der Umstand, dass dem Mieter im Haus die Möglichkeit eines Kabel-TV-Anschlusses offen steht, reicht nicht aus, um ihm die Errichtung einer Satellitenanlage zu verwehren.
OGH 21.10.2003, 5 Ob 199/03f
Die nicht nur beiläufige Ableitung des individuellen Rechts auf Nutzung der Empfangsmöglichkeiten einer Parabolantenne aus dem Grundrecht auf Informationsfreiheit zwingt zum Schluss, dass es auch im Mietrecht nur jenen Beschränkungen unterworfen werden darf, die ihm durch gemeinschaftsrechtlich anerkannte, höherwertige Allgemeininteressen gesetzt sind.

