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Gegenforderung aufgrund eines Amtshaftungsanspruchs gegen den organisatorischen Rechtsträger

SCHADENERSATZZRInfo 2004/017 Heft 1 v. 22.1.2004

( § 1 AHG , § 1 EKHG , § 57a KFG ) Eine Gegenforderung aufgrund eines Amtshaftungsanspruchs kann auch gegen den organisatorischen Rechtsträger eingewendet werden, weil dieser gemäß § 1 Abs 3 AHG mit dem funktionellen Rechtsträger zur ungeteilten Hand haftet.

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