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Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/012 Heft 1 v. 22.1.2004

( § 40 Abs 2 WEG 2002 , § 56 Abs 3 GBG , § 13 KO ) Die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung iSd § 40 Abs 2 WEG 2002 kann auch auf der Grundlage eines Rechtsgeschäfts erfolgen, das vor In-Kraft-Treten des WEG 2002 (mit 1. 7. 2002) geschlossen worden ist. Selbstverständlich kann nach dieser Bestimmung auch eine juristische Person das Recht auf Einräumung von Wohnungseigentum rangwahrend übertragen.

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