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Besuchsbegleitung - Voraussetzungen, Regelung der Durchführung

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/004 Heft 1 v. 22.1.2004

( § 185c AußStrG ) Das mit dem KindRÄG 2001 eingeführte Rechtsinstitut der Besuchsbegleitung eignet sich in erster Linie für die Neu- bzw Wiederanbahnung des persönlichen Kontakts zwischen einem Elternteil und seinem Kind. Die Besuchsbegleitung kann aber auch - zB in besonders konfliktreichen Eltern-Kind-Verhältnissen - durch wiederholte Anordnung zu einer Dauereinrichtung für die laufende Besuchsabwicklung werden. Die Besuchsbegleitung ist keine ultima ratio.

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