( § 140 ABGB ) Ein Verzicht des Unterhaltsschuldners auf die Umstandsklausel ist grundsätzlich zulässig und wirksam; ein Festhalten des Unterhaltsberechtigten an diesem Verzicht kann jedoch sittenwidrig sein, wenn dem Unterhaltsschuldner dadurch die Existenzgrundlage entzogen würde.
OGH 21.10.2003, 4 Ob 180/03d, 4 Ob 181/03a

