( § 140 ABGB ) Gegen die Rundung des nach der Prozentmethode bemessenen Unterhaltsanspruchs von € 317,35 auf € 320,- bestehen keine Bedenken.
OGH 26.08.2004, 6 Ob 140/04p
( § 140 ABGB ) Gegen die Rundung des nach der Prozentmethode bemessenen Unterhaltsanspruchs von € 317,35 auf € 320,- bestehen keine Bedenken.
OGH 26.08.2004, 6 Ob 140/04p