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Rundung des Unterhaltsanspruchs

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/410 Heft 19 v. 4.11.2004

( § 140 ABGB ) Gegen die Rundung des nach der Prozentmethode bemessenen Unterhaltsanspruchs von € 317,35 auf € 320,- bestehen keine Bedenken.

OGH 26.08.2004, 6 Ob 140/04p

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