( § 2 Abs 1 MRG ) Ein mit dem Wohnungseigentumsbewerber abgeschlossener Mietvertrag führt (bis zur Begründung von Wohnungseigentum) zu einem Mietverhältnis mit allen Liegenschaftseigentümern. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung zu Unrecht geleisteter Mietzinsteile richtet sich gegen alle Liegenschaftseigentümer als Vermieter. Der Mieter kann den gesamten Anspruch aber auch gegen jenen Miteigentümer allein geltend machen, der mit ihm als Wohnungseigentumsbewerber den Mietvertrag geschlossen hat.

