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Disziplinarstrafe wegen Registrierung der Domain „scheidungsanwalt.at“

SCHULDRECHTZRInfo 2004/393 Heft 18 v. 21.10.2004

( § 45 RL-BA , Art 144 B-VG, Art 10 MRK, Art 6 StGG) Die Verhängung einer Disziplinarstrafe gegen einen Rechtsanwalt wegen Registrierung der Internet-Domain „scheidungsanwalt.at“ verletzt dessen verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte nicht.

VfGH 09.06.2004, B 1103/03

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