( § 45 RL-BA , Art 144 B-VG, Art 10 MRK, Art 6 StGG) Die Verhängung einer Disziplinarstrafe gegen einen Rechtsanwalt wegen Registrierung der Internet-Domain „scheidungsanwalt.at“ verletzt dessen verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte nicht.
VfGH 09.06.2004, B 1103/03

