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Ersatzanspruch für Pflegeleistungen von Angehörigen

SCHADENERSATZZRInfo 2004/395 Heft 18 v. 21.10.2004

( § 1325 ABGB , § 405 ZPO ) Wer aufgrund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht, etwa durch Pflegeleistungen an den Verletzten, für dessen Heilungskosten aufkommt, hat einen Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger (Drittschadensliquidation).

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