( § 1 AHG , § 32 WRG , § 77 GewO ) Der Schutzzweck der Vorschriften des WRG beschränkt sich auf Schäden, die durch Einwirkungen einer Anlage auf das (Grund-)Wasser entstehen.
( § 1 AHG , § 32 WRG , § 77 GewO ) Der Schutzzweck der Vorschriften des WRG beschränkt sich auf Schäden, die durch Einwirkungen einer Anlage auf das (Grund-)Wasser entstehen.
