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Gemeinschaftsrechtskonformität der Regelungen über Zustellbevollmächtigte

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2004/398 Heft 18 v. 21.10.2004

( § 10 ZustG , § 6 EuRAG , Art 49 EG) Gegen § 10 ZustG , nach dem Verfahrensparteien, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhalten, die Namhaftmachung eines Zustellbevollmächtigten aufgetragen werden kann, bestehen keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken.

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