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Verbesserung des unschlüssigen Klagebegehrens nach Säumnis des Beklagten mit der Klagebeantwortung

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2004/402 Heft 18 v. 21.10.2004

( § 84 ZPO , § 182 ZPO , § 398 ZPO idF BGBl I 2002/76 ) Eine unschlüssige Klage darf nicht ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens abgewiesen werden.

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