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Fußpflege - Sorgfaltsmaßstab von Sachverständigen

SCHADENERSATZZRInfo 2003/189 Heft 9 v. 22.5.2003

( § 1299 ABGB ) Ein Fußpfleger unterliegt bei Ausübung seines Gewerbes dem erhöhten Sorgfaltsmaßstab von Sachverständigen iSd § 1299 ABGB .

OGH 29.01.2003, 7 Ob 11/03y

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