( § 1295 Abs 1 ABGB , § 48 Abs 1 IPRG ) Auf ein pantomimisches Rollenspiel während eines Selbsterfahrungsseminars, das üblicherweise ruhig und ohne Aggressionen abläuft, können die für Kampfsportarten entwickelten Grundsätze über die Haftungsfreiheit des Schädigers im Fall von „typischen Regelverstößen“ nicht angewendet werden. Ob die Grundsätze für Kampfsportarten überhaupt auf Spiele übertragen werden können, die keine das Verletzungsverbot spezifizierenden Regeln aufweisen, bleibt offen.

