( § 30 Abs 2 Z 12 MRG ) Der Bedarf des Untervermieters an dem Mietobjekt aufgrund einer geplanten Expansion seines Unternehmens stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung des Untermietvertrags iSd § 30 Abs 2 Z 12 MRG dar - es sei denn, die Expansion dient ausschließlich oder überwiegend dazu, den Untermieter loszuwerden (Rechtsmissbrauch). Auf die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit der geplanten Expansion kommt es nicht an. Auch eine Abwägung der Interessen des Untermieters und des Untervermieters hat nicht stattzufinden.

