( § 901 ABGB , § 1091 ABGB ) Ein Bestandvertrag zwischen dem Betreiber eines Einkaufzentrums (hier: „Designer Outlet Center“) und dem Bestandnehmer, der dort unternehmerisch tätig werden soll, ist in der Regel als Pachtvertrag anzusehen; die Kündigungsbeschränkungen des MRG sind daher nicht anwendbar.

