( § 528 Abs 2 Z 4 ZPO ) Der Rechtsmittelausschluss nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO (Unzulässigkeit des Revisionsrekurses über die Verfahrenshilfe) erfasst auch den Fall, dass die Vorinstanzen einen Nichtigkeits- oder Wiederaufnahmeantrag betreffend das Verfahren über die Versagung der Verfahrenshilfe abgewiesen haben.
OGH 29.01.2003, 3 Ob 1/03y

