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Oppositionsklage trotz nicht rechtskräftiger Exekutionsbewilligung

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2003/202 Heft 9 v. 22.5.2003

( § 35 EO ) Die Geltendmachung eines Oppositionsgrundes setzt nicht die Rechtskraft der Exekutionsbewilligung voraus. Die fehlende Rechtskraft der Exekutionsbewilligung allein rechtfertigt die Abweisung einer Oppositionsklage daher nicht.

OGH 26.02.2003, 3 Ob 213/02y

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