( § 35 EO ) Die Geltendmachung eines Oppositionsgrundes setzt nicht die Rechtskraft der Exekutionsbewilligung voraus. Die fehlende Rechtskraft der Exekutionsbewilligung allein rechtfertigt die Abweisung einer Oppositionsklage daher nicht.
OGH 26.02.2003, 3 Ob 213/02y

