( § 12a Abs 2 MRG ) Eine Herabsetzung des angemessenen Hauptmietzinses nach § 12a Abs 2 MRG wegen Ertragsschwäche der Branche des Geschäftsraummieters ist ausgeschlossen, wenn der für das Mietobjekt ermittelte volle angemessene Mietzins in einem weit zu ziehenden räumlichen Umkreis von Branchenkollegen bezahlt wird.
OGH 28.01.2003, 5 Ob 5/03a

