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Grundbuch - Unterbrechung der Rekursfrist durch einen Verfahrenshilfeantrag

SACHENRECHTZRInfo 2003/166 Heft 8 v. 8.5.2003

( § 31 Abs 2 GBG , § 81 Abs 3 GBG , § 73 Abs 2 ZPO ) § 73 Abs 2 ZPO (Unterbrechung der Rechtsmittelfrist durch einen Verfahrenshilfeantrag) ist im Grundbuchverfahren analog anzuwenden.

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