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Ausübung einer Grunddienstbarkeit durch den Pächter einer Teilfläche der herrschenden Liegenschaft

SACHENRECHTZRInfo 2003/164 Heft 8 v. 8.5.2003

( § 484 ABGB ) Auch wenn der Pächter nur einen Teil der herrschenden Liegenschaft gepachtet hat, ist er - neben dem Liegenschaftseigentümer - zur Ausübung der Grunddienstbarkeit berechtigt; die Belastung der dienenden Liegenschaft darf jedoch nicht erhöht werden.

OGH 23.01.2003, 6 Ob 320/02f

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