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Verlassenschaftskurator - Erlöschen des Amts, Zuständigkeit für Schadenersatzansprüche

ERBRECHTZRInfo 2003/169 Heft 8 v. 8.5.2003

( § 811 ABGB , § 812 ABGB , § 1 AußStrG , § 14 Abs 2 Z 1 AußStrG ) Das Amt des Verlassenschaftskurators erlischt erst mit seiner Enthebung, nicht bereits mit Einantwortung. Solange der Verlassenschaftskurator nicht seines Amtes enthoben wurde, ist er berechtigt und verpflichtet, die Interessen der Verlassenschaft wahrzunehmen.

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