( § 428 ABGB , § 943 ABGB , § 1 Abs 1 lit d NotaktsG ) Ein Schenkungsvertrag ohne „wirkliche Übergabe“ bedarf der Notariatsaktsform. Ein Besitzkonstitut ist nicht als „wirkliche Übergabe“ anzusehen.
OGH 18.12.2002, 3 Ob 109/02d
Der OGH hat das Besitzkonstitut (Übergabe durch Erklärung, aufgrund deren der bisherige Besitzer zum Inhaber und Besitzmittler für den neuen Besitzer wird) jedoch in folgenden Ausnahmefällen als „wirkliche Übergabe“ gewertet, weil die Ernstlichkeit des Schenkungswillens durch spätere Erklärungen des Geschenkgebers bestätigt wurde:

