vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Angabe der Anspruchshöhe in der Anzeige eines Aufwandersatzanspruchs durch den Mieter

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/148 Heft 7 v. 17.4.2003

( § 10 Abs 4 MRG ) Der Mieter muss dem Vermieter einen Anspruch auf Aufwandersatz nach § 10 MRG bei sonstigem Verlust unter Vorlage der Rechnungen rechtzeitig schriftlich anzeigen; in der Anzeige ist der Anspruch der Höhe nach zu beziffern. Die Vorlage von Rechnungen allein, aufgrund deren der Vermieter die Höhe des ersatzfähigen Aufwands selbst ermitteln könnte, genügt nicht.

OGH 21.01.2003, 5 Ob 293/02b

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!