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Risikohaftung des Dienstgebers für Personenschäden im Anwendungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung

SCHADENERSATZZRInfo 2003/153 Heft 7 v. 17.4.2003

( § 1014 ABGB , § 333 ASVG , § 2 Abs 1 KHVG ) Eine Risikohaftung des Dienstgebers analog § 1014 ABGB für Personenschäden, die sein Dienstnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls während des Betriebs eines vom Dienstgeber gehaltenen Kraftfahrzeugs erlitten hat, wird durch das Dienstgeberhaftungsprivileg ausgeschlossen.

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