( § 1014 ABGB , § 333 ASVG , § 2 Abs 1 KHVG ) Eine Risikohaftung des Dienstgebers analog § 1014 ABGB für Personenschäden, die sein Dienstnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls während des Betriebs eines vom Dienstgeber gehaltenen Kraftfahrzeugs erlitten hat, wird durch das Dienstgeberhaftungsprivileg ausgeschlossen.

