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Vertragsauflösung nach Totalausfällen der gemieteten Telefonanlage

SCHULDRECHTZRInfo 2003/129 Heft 6 v. 3.4.2003

( § 1117 ABGB ) Wenn ein Softwarefehler der gemieteten Telefonanlage dazu führt, dass die Anlage beinahe jede Woche mehrere Stunden bis Tage ausfällt, und der Vermieter mehrere Monate lang nicht in der Lage ist, die Ursache für die Ausfälle zu beseitigen, kann der Mieter den Mietvertrag ohne Nachfristsetzung aus wichtigem Grund auflösen.

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