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Unterhaltsvorschuss und Strafhaft im Ausland

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/120 Heft 6 v. 3.4.2003

( § 4 Z 3 UVG , Art 3 VO (EWG) 1408/71 ) Ein Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 3 UVG (Haftvorschuss) kann nur im Fall einer Strafhaft im Inland gewährt werden. Dass der Unterhaltsberechtigte in den Anwendungsbereich der VO (EWG) 1408/71 fällt, kann daran nichts ändern.

OGH 17.12.2002, 4 Ob 260/02t

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