( § 140 ABGB ) Wenn das Kind über das übliche Ausmaß des Besuchsrechts hinaus im Haushalt des getrennt lebenden, geldunterhaltspflichtigen Elternteils betreut wird, kann der Geldunterhaltsanspruch des Kindes vermindert werden. Das Ausmaß der Reduktion muss sich am ersparten Aufwand des obsorgeberechtigten Elternteils orientieren, nicht an den Aufwendungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils.
OGH 12.12.2002, 6 Ob 182/02m

