vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eintritt der materiellen Rechtskraft eines Scheidungsbeschlusses bei Rechtsmittelverzicht

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/100 Heft 5 v. 20.3.2003

( § 224 AußStrG , § 55a EheG ) Auch wenn die Ehegatten im Fall einer einvernehmlichen Scheidung nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses einen beiderseitigen Rechtsmittelverzicht abgegeben haben, wird die Ehe erst durch Zustellung der Beschlussausfertigungen beendet.

Gegen diese aus § 224 AußStrG ableitbare Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!