( § 98 EheG ) Ein Leasingvertrag mit unbestimmter Dauer, jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit, ohne Kaufoption für die Leasingnehmer sowie einer Kalkulationsbasisdauer von bloß 48 Monaten begründet keine Kreditverbindlichkeit iSd § 98 EheG , für die das Gericht im Aufteilungsverfahren die Haftung im Außenverhältnis regeln könnte.

