vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Unterhalt - Höchstgrenze

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/097 Heft 5 v. 20.3.2003

( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) Die Familienbeihilfe darf nicht zur Gänze zur steuerlichen Entlastung auf den Unterhaltsbeitrag des getrennt lebenden Geldunterhaltspflichtigen angerechnet werden, sondern muss in einem angemessenen Ausmaß als Betreuungshilfe, welche die mit der Betreuung des Kindes verbundenen Mehrbelastungen zumindest teilweise ausgleichen soll, zur Verfügung stehen. Wenn die Familienbeihilfe zu 80 % zur steuerlichen Entlastung und zu 20 % als Betreuungshilfe dient, wird dieses angemessene Ausmaß noch nicht unterschritten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!