( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) Eine mittelbare steuerliche Entlastung des getrennt lebenden Geldunterhaltspflichtigen durch teilweise Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags auf den Unterhalt kommt nicht in Betracht, wenn der Unterhaltsschuldner nicht steuerpflichtig ist (hier: Angestellter der Internationalen Atomenergiebehörde - IAEO).
OGH 19.12.2002, 6 Ob 108/02d

