( § 30 Abs 2 Z 6 MRG , § 863 ABGB ) Bei der Prüfung der Voraussetzungen für den stillschweigenden Verzicht auf die Kündigung des Mietvertrags wegen eines Dauertatbestands (hier: Nichtbenützung der Wohnung) ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen.
OGH 18.12.2002, 3 Ob 231/02w

