( § 15 UVG , § 9 AußStrG , Art 6 Abs 1 MRK) In Außerstreitverfahren über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen (hier: Verfahren über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen) ist das Rekursverfahren zweiseitig.
OGH 15.01.2003, 7 Ob 295/02m
( § 15 UVG , § 9 AußStrG , Art 6 Abs 1 MRK) In Außerstreitverfahren über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen (hier: Verfahren über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen) ist das Rekursverfahren zweiseitig.
OGH 15.01.2003, 7 Ob 295/02m
