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Zusammenlegung von Bezirksgerichten - Rechtzeitigkeit der Berufung

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/116 Heft 5 v. 20.3.2003

( § 465 ZPO ) Wird ein Bezirksgericht während der laufenden Berufungsfrist aufgelöst und mit einem anderen Bezirksgericht zusammengelegt, so ist die Berufung auch dann rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Berufungsfrist - adressiert an das bereits aufgelöste Gericht - zur Post gegeben wird und erst nach Fristablauf beim nunmehr zuständigen aufnehmenden Gericht einlangt.

OGH 12.12.2002, 6 Ob 298/02w

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