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Zulässigkeit des Rechtswegs - Legalzession auf den Sozialhilfeträger

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/112 Heft 5 v. 20.3.2003

( § 1 JN, § 44 Sbg SozialhilfeG , § 46 Sbg SozialhilfeG ) Gemäß § 44 Sbg SozialhilfeG können Schadenersatzansprüche eines Sozialhilfeempfängers im Wege der Legalzession bis zur Höhe der erbrachten Sozialhilfe auf das Land als Sozialhilfeträger übergehen. Über den Ersatzanspruch ist nach § 46 Abs 1 Sbg SozialhilfeG im Verwaltungsweg zu entscheiden (in zweiter Instanz durch den Unabhängigen Verwaltungssenat).

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