( § 1061 ABGB , § 1304 ABGB , § 1311 ABGB ) Kauft und verwendet der Käufer aufgrund der Empfehlung des Verkäufers einen für den - dem Verkäufer bekannten - Einsatzzweck ungeeigneten Baustoff, so haftet der Verkäufer für dadurch entstehende Schäden aufgrund der Verletzung seiner kaufvertraglichen Aufklärungs- und Warnpflichten.

