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Zulässigkeit des Rechtswegs - Streitigkeit über die Abrechnung für die Hausapotheke eines Vertragsarztes

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/088 Heft 4 v. 6.3.2003

( § 1 JN , § 344 ASVG ) Für Streitigkeiten, die in rechtlichem oder tatsächlichem Zusammenhang mit einem Einzelvertrag zwischen einem Arzt und einem Sozialversicherungsträger stehen, ist der Rechtsweg unzulässig; zuständig ist die paritätische Schiedskommission. Eine Streitigkeit über den Abzug eines Solidaritätsbeitrags von der Medikamentenabrechnung eines Vertragsarztes als Inhaber einer Hausapotheke steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Einzelvertrag; der Rechtsweg ist daher zulässig.

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