( § 140 ABGB ) Ein Unterhaltspflichtiger, der bereits zu Unterhaltszahlungen in Höhe des 1,9fachen Regelbedarfs verpflichtet ist, kann nicht auf das erzielbare Einkommen (bis zur „Luxusgrenze“ des 2,5fachen Regelbedarfs) angespannt werden, wenn er jedes Jahr aus triftigen Gründen drei Monate lang unbezahlten Urlaub nimmt.
OGH 12.12.2002, 6 Ob 258/02p

