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Vereinbarung einer verschuldensunabhängigen Haftung für alle von einem Rennpferd verursachten Schäden

SCHULDRECHTZRInfo 2003/077 Heft 4 v. 6.3.2003

( § 879 Abs 3 ABGB ) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aufgrund welcher der Eigentümer eines Rennpferds gegenüber dem Veranstalter von Pferderennen für alle von dem Pferd verursachten Schäden haftet, ist - jedenfalls soweit sie sich auf während des Rennens verursachte Schäden bezieht und eine Mithaftung des Veranstalters aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht in Betracht kommt - nicht gröblich benachteiligend und sittenwidrig.

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