( § 3 Abs 2 MRG ) Zwar können aufgrund des „dynamischen“ Erhaltungsbegriffs auch Verbesserungsmaßnahmen unter die Erhaltungsarbeiten iSd § 3 Abs 2 MRG fallen. Der Anschluss eines Miethauses an die Fernwärme, um die Reparatur eines schadhaften Kamins zu vermeiden, ist jedoch keinesfalls als Erhaltungsmaßnahme zu qualifizieren.
OGH 05.11.2002, 5 Ob 223/02h

