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Unterhalt und Ferialpraxis

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/050 Heft 3 v. 20.2.2003

( § 140 ABGB ) Ein Einkommen des unterhaltsberechtigten Kindes aus einem kurzfristigen Ferialpraktikum ist bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen.

OGH 26.11.2002, 1 Ob 177/02i

Sachverhalt: Das unterhaltsberechtigte Kind arbeitete im August 2001 im Rahmen eines Ferialpraktikums und bezog ein Nettoeinkommen von ca. € 1.000,-. Im vorliegenden Verfahren beantragte der Vater u.a., ihn aufgrund dieses Eigeneinkommens von seiner Unterhaltspflicht für den genannten Monat zu entheben.

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