( § 5 Abs 1 PHG ) Auch wenn eine Spreizsicherung durch Perlongurte im Fall einer billigen Stehleiter nicht als Konstruktionsfehler anzusehen ist, liegt ein Produktfehler (Instruktionsfehler) vor, wenn der Konsument nicht ausreichend vor der Gefahr des Zusammenbrechens der Leiter bei nicht optimaler Spannung der Gurte gewarnt wird. Im Warnhinweis muss das Risiko in seiner ganzen Tragweite möglichst eindrucksvoll geschildert werden. Ein Piktogramm, in dem bloß auf eine ausreichende Spannung der Perlongurte hingewiesen wird, reicht nicht aus.

