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Schenkungspflichtteil - Manifestationsklage des Noterben und erbserklärten gesetzlichen Erben

ERBRECHTZRInfo 2003/057 Heft 3 v. 20.2.2003

(Art XLII EGZPO, § 785 ABGB , § 951 ABGB ) Ein Noterbe, der einen Schenkungspflichtteil geltend machen will, kann auch dann von der Verlassenschaft mit Manifestationsklage die eidliche Angabe des Vermögens des Erblassers verlangen, wenn er zugleich erbserklärter gesetzlicher Erbe ist.

OGH 07.11.2002, 6 Ob 206/02s

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