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Liegenschaftsveräußerung durch Pflichtteilsübereinkommen und Amtsbestätigung

ERBRECHTZRInfo 2003/058 Heft 3 v. 20.2.2003

( § 178 AußStrG ) Einem Noterben, dem mit Pflichtteilsübereinkommen ein Liegenschaftsanteil zur Abgeltung seines Pflichtteils übertragen wird, ist auf Antrag eine Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG auszustellen.

OGH 23.10.2002, 3 Ob 205/02x

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