( § 382e EO , § 97 ABGB ) Der Anspruch auf Erhaltung der Ehewohnung nach § 97 ABGB in Form der Pflicht zur Zahlung von Kreditraten für den Wohnungskredit an die Bank kann durch einstweilige Verfügung nach § 382e EO gesichert werden, sofern darauf nicht bereits bei der Gewährung einstweiligen Unterhalts Bedacht genommen werden kann.

