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Sicherung des Anspruchs auf Erhaltung der Ehewohnung

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/052 Heft 3 v. 20.2.2003

( § 382e EO , § 97 ABGB ) Der Anspruch auf Erhaltung der Ehewohnung nach § 97 ABGB in Form der Pflicht zur Zahlung von Kreditraten für den Wohnungskredit an die Bank kann durch einstweilige Verfügung nach § 382e EO gesichert werden, sofern darauf nicht bereits bei der Gewährung einstweiligen Unterhalts Bedacht genommen werden kann.

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