( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) Eine Kürzung des Unterhaltsanspruchs, die über den Kinderabsetzbetrag hinausgeht, ist erst ab 13. 9. 2002 (Kundmachung der Aufhebung eines Teils des § 12a FLAG durch den VfGH im BGBl I 2002/152 ) möglich; dies gilt jedoch nicht für „Anlassfälle“ dieses VfGH-Verfahrens.
OGH 11.12.2002, 7 Ob 167/02p

